Für Komplementär-Therapeuten (Einzel und Gruppen)

Die Zulassungsbedingungen zur Eidg. Prüfung KomplementärTherapeut/in (HFP Höhere Fachprüfung) der OdA KT (Organisation der Arbeitswelt KomplementärTherapie) schreiben vor, dass die Teilnehmenden Total 36 Supervisionsstunden benötigen. Diese sind aufgeteilt in mindestens 8 Stunden Einzelsupervision, der Rest kann auch in Gruppensupervision stattfinden.

Die Supervisionen müssen bei mindestens 2 verschiedenen SupervisorInnen absolviert werden während den zwei bis drei Jahren Berufspraxis vor Anmeldung zur HFP.

Inhalt der Supervision

  • Reflektion der eigenen Arbeit
  • Stärkung des Selbstmanagements
  • Förderung der innewohnenden Ressourcen
  • Erweiterung der eigenen Handlungskompetenzen,
  • Kommunikation mit Klienten und deren Umfeld
  • Fachspezifische Anliegen
  • Ethische Themen

Fach-Begleitung

Als ausgebildete Supervisorin mit der Anerkennung des Berufsverbandes (BSO) und der zertifizierten Zulassung der OdA KT bringe ich breites Fachwissen mit in der prozesshaften Begleitung von Einzelpersonen und Gruppen. Als Therapeutin kenne ich Ihren Anforderungsbereich aus eigener Erfahrung und die Herausforderungen in der alltäglichen Rollenvielfalt.